AGB
 


AUFTRAGSERTEILUNG

1. Maßgeblich für den Auftrag sind die AGBs des METIS MEDIA Magazinverlages, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die Auftragsbestätigung. Die AGBs gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Anzeigenaufträge gelten für die nächste Ausgabe.
3. Nachlässe werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Etwaige Zusatzvereinbarungen zu den AGBs sind nur dann verbindlich, wenn sie von schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom METIS MEDIA Magazinverlag widersprochen wird. Eine Akzeptanz seitens des Verlags von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.
4. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf Inhalt und Form hin zu überprüfen. Gewinnspiele, Gutscheine und Tip-on-Cards oder Zugaben werden im rechtlich erforderlichen Ausmaß angepasst, der Auftraggeber hält den Verlag klag- und schadlos.
5. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Tarif vor Ausgabe des Inserates zu informieren.
6. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Werbung Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des METIS MEDIA Magazinverlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Erfolgsaussichten wesentlich infrage gestellt sind. Weitergehende Haftungen für den METIS MEDIA Magazinverlag sind ausgeschlossen. Im Zweifel unterwirft sich der METIS MEDIA Magazinverlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen.
7. Der METIS MEDIA Magazinverlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Schadenersatzanspruch durch eine solche Ablehnung ist ausgeschlossen.
8. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der METIS MEDIA Magazinverlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 50 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulationsauflage zu bezahlen.


DRUCKUNTERLAGEN

1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Zu jeder Seite muss ein farbverbindliches Proof mitgeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung ist der METIS MEDIA Magazinverlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der METIS MEDIA Magazinverlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
3. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen, welcher Art auch immer, zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt und hält den METIS MEDIA Magazinverlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.
4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Freigabe gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
5. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
7. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat vom METIS MEDIA Magazinverlag angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.
8. Produktions- und Kreativkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.
9. Beanstandungen sind dem METIS MEDIA Magazinverlag innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Kenntnis zu bringen.
10. Für den erteilten Auftrag kommen die jeweils gültigen Produktionsbedingungen zur Anwendung.
11. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.



PLATZIERUNG

1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend ansonsten ist der METIS MEDIA Magazinverlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von einer Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
2. Die Aufnahme von Marken oder Herstellern in den Herstellernachweis obliegt der Redaktion vollständig gemäß erstellter Richtlinien. Demnach werden Marken und Hersteller aus redaktionellen Berichten, PR Berichten und den jeweiligen Fashioneditorials berücksichtigt, nicht jedoch Anzeigen. Ansprüche von Kundenseite bestehen demzufolge nicht und können somit nicht geltend gemacht werden.



STORNO

1. Die Stornierung eines Auftrages ist nur noch 20 Tage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss möglich. Bei späterer Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 75% des Inseratenwertes zzgl. 20% MwSt in Rechnung gestellt.
2. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunterlagen entstehen, sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.



VERRECHNUNG / ZAHLUNG

1. Rabatte werden sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zzgl. 2% Bearbeitungsgebühr verrechnet werden.
2. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.
3. Rechnungen sind zahlbar netto bei Erhalt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zzgl. 2% Bearbeitungsgebühr sowie Einziehungskosten berechnet.
4. Der METIS MEDIA Magazinverlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5. Wechsel können nicht akzeptiert werden.
6. Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis, resultierenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Bregenz (A) sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes festgestellt. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Für den Fall, dass das Magazin – aus welchen Gründen auch immer – nicht realisiert/gedruckt werden kann, vereinbaren Käufer und Herausgeber, dass die gegenständlichen Vereinbarungen nichtig/unwirksam sind; der Käufer verzichtet für diesen Fall ausdrücklich auf allfällige Ansprüche gegen den Herausgeber. Geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall refundiert.